Der Begriff „Revision“ bezeichnet eine systematische Überprüfung, Nachbesserung oder Korrektur eines bestehenden Zustands, Dokuments oder einer Entscheidung. Im juristischen Kontext steht er für die Überprüfung eines Urteils durch eine höhere Instanz.
Synonyme zu „Revision“
Gegenteile & Gegenstücke
Was bedeutet „Revision“?
Revision beschreibt den Vorgang des erneuten Durchsehens und Bewertens von etwas Bestehendem mit dem Ziel der Verbesserung oder Fehlerbehebung. In der Technik bezeichnet es die gezielte Überholung eines Geräts oder Systems, im Rechtswesen das Rechtsmittel gegen ein Urteil. Der Begriff impliziert stets eine kritische Prüfung und mögliche Anpassung.
Wortart: Substantiv, feminin
Anderes Wort für: Ein häufiges Synonym für Revision ist „Überarbeitung“, das den Prozess der inhaltlichen oder strukturellen Verbesserung betont.
„Revision“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben
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Häufige Fragen
Was bedeutet Revision im juristischen Sinne?
Im deutschen Straf- und Zivilprozessrecht ist die Revision ein Rechtsmittel, mit dem ein Urteil von einem höheren Gericht auf Rechtsfehler überprüft wird. Sie dient der Wahrung der Rechtseinheit und korrekten Rechtsanwendung.
Welche Synonyme für Revision sind im Alltag gebräuchlich?
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden oft die Wörter „Überarbeitung“, „Korrektur“ oder „Durchsicht“ verwendet. Diese Begriffe betonen den Prozess des Verbesserns und Prüfens von Texten, Plänen oder technischen Systemen.
Ist Revision dasselbe wie eine Kontrolle?
Nicht genau. Eine Kontrolle ist eine punktuelle Überprüfung auf Einhaltung von Vorgaben. Eine Revision hingegen ist oft umfassender und beinhaltet eine systematische Analyse mit dem Ziel der Nachbesserung oder Verbesserung des gesamten Gegenstands.