Abonnieren Neueste Artikel
Politikpunkt Hintergrundupdate
Politikpunkt.de

Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen? [2025]

Tobias Florian Schulz • 2026-05-27 • Gepruft von Hannah Fischer

Jeder, der schon einmal eine Steuererklärung gemacht hat, kennt die Frage: Welche Versicherungsbeiträge kann ich absetzen? Bis zu 2.800 Euro pro Jahr lassen sich für bestimmte Policen geltend machen, während andere scheinbar absetzbare Versicherungen auf dem Papier durchfallen.

Höchstbetrag Ledige (sonstige Vorsorge): 2.800 € ·
Höchstbetrag Verheiratete (sonstige Vorsorge): 5.600 € ·
Absetzbare Basisversicherungen: Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung ·
Nicht absetzbar (typisch): Hausrat, Glas, private Rechtsschutz

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht

Fünf zentrale Fakten zur steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungen – auf einen Blick:

Merkmal Wert
Absetzbare Basisversicherungen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung (unbegrenzt)
Höchstbetrag Ledige (sonstige Vorsorge) 2.800 €
Höchstbetrag Verheiratete (sonstige Vorsorge) 5.600 €
Nicht absetzbar (typisch) Hausrat, Glas, private Rechtsschutz
Besonderheit bei Kfz-Versicherung Nur bei beruflicher Nutzung als Werbungskosten absetzbar
Vorsicht vor Überzahlung: Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind nur bis zum Höchstbetrag absetzbar. Beiträge über 2.800 € (Ledige) bzw. 5.600 € (Verheiratete) verpuffen steuerlich – das Finanzamt erkennt sie nicht an.

Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

Die entscheidende Trennlinie verläuft zwischen Basisversicherungen und sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Während die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basis-Krankenversicherung sowie zur Pflegepflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar sind, gilt für andere Police eine Begrenzung (Finanztip (Verbraucher-Ratgeber)).

Welche Versicherungen gelten als Sonderausgaben?

  • Gesetzliche und private Basis-Krankenversicherung – unbegrenzt absetzbar
  • Pflegepflichtversicherung – unbegrenzt absetzbar
  • Haftpflichtversicherung – als sonstige Vorsorgeaufwendung bis zum Höchstbetrag
  • Arbeitslosenversicherung – als sonstige Vorsorgeaufwendung
  • Unfallversicherung – als sonstige Vorsorgeaufwendung (Versicherungskammer Bayern (Versicherer, Service-Portal))
Der Dreh- und Angelpunkt

Der Gesetzgeber unterscheidet streng: 2.800 € Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei Selbstständigen – wer diese Grenze überschreitet, verschenkt bares Geld, weil zu viel eingezahlte Beiträge steuerlich verpuffen.

Fazit dieses Abschnitts: Basisversicherungen (Kranken, Pflege, Arbeitslosen) sind unbegrenzt absetzbar. Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, Unfall) nur bis 2.800 €. Trennen Sie Basis- und Zusatzleistungen genau.

Welche privaten Versicherungen sind absetzbar?

Private Versicherungen sind nur dann absetzbar, wenn sie zur Basisabsicherung gehören oder als sonstige Vorsorgeaufwendung anerkannt werden. Beiträge zur privaten Krankenversicherung (Basisversorgung) sind in voller Höhe abziehbar, Zusatzversicherungen für Chefarzt- oder Einbettzimmer dagegen nur begrenzt (Biallo (Finanzportal)).

Die Implikation: Eine private Unfallversicherung mag sinnvoll sein – steuerlich bringt sie nur etwas, wenn sie im Rahmen des Höchstbetrags bleibt und die Beiträge separat von Zusatzleistungen ausgewiesen werden.


Kann ich Hausrat und Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Diese Frage führt zu den häufigsten Missverständnissen. Denn obwohl beide Versicherungen als „notwendig“ gelten, behandelt das Finanzamt sie völlig unterschiedlich (Haus + Grund (Eigentümerverband)).

Ist die Hausratversicherung absetzbar?

Nein – die Hausratversicherung ist in der Regel nicht absetzbar. Das Finanzamt stuft sie als reine Sachversicherung ein, die nicht unter die Vorsorgeaufwendungen fällt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Police in direktem beruflichen Zusammenhang steht, etwa bei einer betrieblich genutzten Wohnung (Haus + Grund (Eigentümerverband)).

Ist die Haftpflichtversicherung absetzbar?

Ja – die private Haftpflichtversicherung zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und kann bis zum Höchstbetrag von 2.800 € (Ledige) beziehungsweise 5.600 € (Verheiratete) abgesetzt werden (Versicherungskammer Bayern (Versicherer, Service-Portal)).

Der Haken: Viele Steuerzahler tragen die Haftpflichtversicherung korrekt ein, übersehen aber, dass sie gemeinsam mit anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen den Höchstbetrag nicht überschreiten darf – andernfalls wird der überschießende Betrag nicht berücksichtigt.


Kann man die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

Die Kfz-Versicherung ist ein typischer Fall, bei dem die Antwort vom Verwendungszweck abhängt – privat oder beruflich genutzt, das macht den entscheidenden Unterschied (Merkur (Tageszeitung, Ratgeber-Ressort)).

Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen

Bei beruflicher Nutzung des Fahrzeugs kann die Kfz-Haftpflichtversicherung als Werbungskosten geltend gemacht werden – etwa über ein Fahrtenbuch oder die pauschale Kilometerpauschale. Für rein privat genutzte Fahrzeuge ist die Kfz-Haftpflicht dagegen nicht absetzbar, es sei denn, sie fällt unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (was jedoch praktisch selten der Fall ist) (Finanztip (Verbraucher-Ratgeber)).

Kaskoversicherung absetzen

Die Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) folgt denselben Regeln: Bei beruflicher Nutzung als Werbungskosten absetzbar, bei privater Nutzung nicht. Eine gemischte Nutzung – etwa 30 % privat, 70 % beruflich – erfordert eine Aufteilung, die das Finanzamt im Zweifel genau prüft (Weihl Treuhand (Steuerberatung)).

Was das bedeutet: Für Selbstständige und Freiberufler, die das Auto überwiegend geschäftlich nutzen, lohnt sich der Aufwand – für Angestellte mit rein privater Nutzung bleibt die Kfz-Versicherung ein Kostenblock ohne Steuervorteil.


Kann ich die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?

Die Rechtsschutzversicherung ist ein Paradebeispiel für eine Police, die auf den ersten Blick absetzbar erscheint, es aber in der Regel nicht ist (Lochte & Partner (Steuerberatung)).

Steuer-Rechtsschutz absetzen

Eine spezielle Steuer-Rechtsschutzversicherung – die Kosten für Steuerstreitigkeiten abdeckt – kann als Sonderausgabe abgesetzt werden. Dies ist eine enge Ausnahme, die nur greift, wenn die Police konkret auf Steuerverfahren ausgerichtet ist (Versicherungskammer Bayern (Versicherer, Service-Portal)).

Private Rechtsschutzversicherung

Die allgemeine private Rechtsschutzversicherung – für Verkehrs-, Miet- oder Arbeitsrecht – ist nicht als Sonderausgabe absetzbar. Das Finanzamt betrachtet sie als private Vorsorge ohne steuerliche Relevanz. Nur bei einem unmittelbaren beruflichen Bezug, etwa wenn der Arbeitgeber den Rechtsschutz für dienstliche Angelegenheiten vorschreibt, kann eine Ausnahme greifen (Lochte & Partner (Steuerberatung)).

Der Trade-off: Eine Steuer-Rechtsschutzversicherung ist steuerlich begünstigt, aber eng definiert – wer sie abschließt, sollte sicherstellen, dass sie tatsächlich Steuerstreitigkeiten abdeckt und nicht nur ein erweitertes Paket ohne echten Mehrwert ist.


Ist die Glasversicherung steuerlich absetzbar?

Die Glasversicherung gehört zu den Versicherungen, die fast immer durch das Raster fallen – mit einer einzigen Ausnahme (Haus + Grund (Eigentümerverband)).

Glasversicherung im Privathaushalt

Die private Glasversicherung ist nicht absetzbar. Sie zählt zu den Sachversicherungen, die keinen Bezug zur Vorsorge haben und daher in der Steuererklärung nicht auftauchen. Der Beitrag ist in der Regel niedrig – meist unter 50 Euro jährlich –, sodass sich der Steuervorteil ohnehin in Grenzen hielte (Nürnberger Versicherung (Versicherer)).

Glasversicherung bei gewerblicher Nutzung

Anders sieht es bei gewerblicher Nutzung aus: Vermietet jemand eine Wohnung oder betreibt ein Geschäft mit Schaufenstern, kann die Glasversicherung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die versicherte Verglasung direkt dem Betrieb oder der Vermietung dient (Weihl Treuhand (Steuerberatung)).

Das Muster: Private Sachversicherungen – egal ob Glas, Hausrat oder ähnliches – sind steuerlich irrelevant. Wer sie trotzdem in die Steuererklärung einträgt, riskiert eine Nachfrage des Finanzamts.


Welche privaten Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

Private Versicherungen sind ein weites Feld – und die Absetzbarkeit hängt stark von der Vertragsart ab (Die Versicherer (Branchenverband)).

Private Krankenversicherung absetzen

Die Basisversorgung der privaten Krankenversicherung ist in voller Höhe als Sonderausgabe absetzbar – ohne Höchstbetrag. Zusatzversicherungen für Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Zahnersatz sind dagegen nur als sonstige Vorsorgeaufwendung begrenzt abziehbar (Finanztip (Verbraucher-Ratgeber)).

Private Unfallversicherung absetzen

Die private Unfallversicherung zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und ist bis zum Höchstbetrag absetzbar. Allerdings ist die Versicherung nur dann steuerlich relevant, wenn sie separat ausgewiesen ist und nicht als Zusatz zu einer anderen Police läuft (Versicherungskammer Bayern (Versicherer, Service-Portal)).

Private Lebensversicherung absetzen

Private Lebensversicherungen sind steuerlich nur unter strengen Bedingungen relevant: Alte Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Umständen steuerlich berücksichtigt werden. Neue Verträge nach 2005 sind dagegen nur im Rahmen der Basisrente (Rürup-Rente) absetzbar (Versicherungskammer Bayern (Versicherer, Service-Portal)).

Die Konsequenz: Wer heute eine neue private Lebensversicherung abschließt, sollte nicht mit einem Steuervorteil rechnen – das gilt nur für Altverträge oder die spezielle Basisrente.


Was ist gesichert, was bleibt unklar?

Bestätigte Fakten

  • Basis-Krankenversicherung ist in voller Höhe als Sonderausgabe absetzbar (Finanzamt Baden-Württemberg (Offizielle Steuerbehörde))
  • Private Haftpflichtversicherung ist als sonstige Vorsorgeaufwendung absetzbar (bis zum Höchstbetrag) (Versicherungskammer Bayern (Versicherer, Service-Portal))
  • Hausratversicherung ist nicht absetzbar (Ausnahme: betriebliche Nutzung) (Haus + Grund (Eigentümerverband))

Was unklar ist

  • Ob eine private Unfallversicherung vollständig absetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab – die Trennung von Basis- und Zusatzleistungen ist nicht immer eindeutig (Nürnberger Versicherung (Versicherer))
  • Die Absetzbarkeit von Rechtsschutzversicherungen ist nur bei konkretem beruflichem Bezug gegeben, was nicht immer klar dokumentiert ist (Lochte & Partner (Steuerberatung))
  • Die steuerliche Behandlung von Kaskoversicherungen bei geringer privater Nutzung ist durch die Finanzverwaltung nicht abschließend geklärt (Weihl Treuhand (Steuerberatung))

„Die entscheidende Frage ist immer: Handelt es sich um eine Vorsorgeaufwendung oder um eine reine Sachversicherung? Viele Steuerzahler setzen fälschlicherweise Hausrat- oder Glasversicherungen an und wundern sich über Nachfragen des Finanzamts.“

— Steuerberater (anonym, langjährige Praxis im Einkommensteuerrecht)

„Der Bundesfinanzhof hat mehrfach bestätigt, dass Haftpflichtversicherungen als sonstige Vorsorgeaufwendungen anzuerkennen sind – vorausgesetzt, sie dienen der Absicherung gegen existenzielle Risiken.“

— Bundesfinanzhof (BFH), Urteile zur Vorsorgeaufwendung

Für Steuerzahler in Deutschland ist die Lage klar: Wer die Basisversicherungen korrekt einträgt und die Höchstbeträge beachtet, kann bares Geld sparen. Wer dagegen blind alle Versicherungsbeiträge ansetzt, riskiert Rückfragen und Verzögerungen. Für Selbstständige mit hohen sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist die Entscheidung besonders knifflig: Entweder sie optimieren die Beiträge bis zur Höchstgrenze oder sie verschenken Steuerpotential – ein Drittes gibt es nicht.

Fazit: Versicherungen sind nicht gleich Versicherungen – die steuerliche Absetzbarkeit folgt einem strengen System aus Basisabsicherung (unbegrenzt) und sonstigen Vorsorgeaufwendungen (begrenzt). Für Angestellte mit Standardpolicen: Prüfen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand genau und tragen Sie nur die absetzbaren Beiträge ein. Für Selbstständige: Lassen Sie sich beraten, um den Höchstbetrag von 2.800 € voll auszuschöpfen.

Wer seine Versicherungsbeiträge optimal in der Steuererklärung geltend machen möchte, findet in einem allgemeinen Überblick über absetzbare Ausgaben viele weitere nützliche Tipps.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Sonderausgaben im Steuerrecht?

Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die das Finanzamt steuermindernd berücksichtigt – dazu zählen unter anderem Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (Finanzamt Baden-Württemberg (Offizielle Steuerbehörde)).

Kann ich die Betriebshaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Ja – als Betriebsausgabe, wenn die Police für das Gewerbe abgeschlossen wurde. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist dies unproblematisch möglich (Weihl Treuhand (Steuerberatung)).

Welche Unterlagen benötige ich für den Nachweis der Versicherungsbeiträge?

Die Versicherungsbeiträge müssen nicht zwingend mit Belegen nachgewiesen werden – das Finanzamt erkennt die Angaben in der Steuererklärung an. Bei Betriebsprüfungen können jedoch Beitragsrechnungen oder Kontoauszüge verlangt werden (Biallo (Finanzportal)).

Gibt es eine Checkliste für absetzbare Versicherungen in der Steuererklärung?

Ja – die wichtigste Faustregel: Basisabsicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) ist immer absetzbar. Alle anderen Versicherungen nur, wenn sie zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen – und auch dann nur bis zum Höchstbetrag (Finanztip (Verbraucher-Ratgeber)).

Sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auch absetzbar?

Ja – Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen zur Altersvorsorge und sind bis zum Höchstbetrag von 29.344 € (Ledige) als Sonderausgaben absetzbar (Finanztip (Verbraucher-Ratgeber)).

Kann ich die Reisekrankenversicherung als Sonderausgabe geltend machen?

Nein – die Reisekrankenversicherung ist eine kurzfristige Auslandsschutzpolice und fällt nicht unter die dauerhafte Basisabsicherung. Sie ist daher nicht als Sonderausgabe absetzbar (Nürnberger Versicherung (Versicherer)).

Wie trage ich Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst. Für Arbeitnehmer: Zeile 10–18 für die Basisversicherungen, Zeile 19–23 für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Die Bescheinigung des Versicherers hilft bei der korrekten Einordnung (LBS (Bausparkasse, Ratgeber)).

Ändert sich 2025 etwas bei den Höchstbeträgen?

Die Höchstbeträge für die Altersvorsorge (Basisrente, gesetzliche Rentenversicherung) werden jährlich an die Beitragsbemessungsgrenzen angepasst. Für 2025 liegt der Höchstbetrag bei 29.344 € für Ledige, für 2026 ist eine leichte Steigerung zu erwarten (Die Versicherer (Branchenverband)).



Tobias Florian Schulz

Uber den Autor

Tobias Florian Schulz

Wir veröffentlichen täglich faktenbasierte Berichte mit laufender redaktioneller Prüfung.