
Wenn ein Politiker vor der eigenen Parteijugend spricht, erwartet man selten einen Skandal. Doch Alexander Eichwalds Auftritt im November 2025 in Gießen führte zu etwas, das selbst für die AfD ungewöhnlich ist: einem Ausschluss durch das eigene Landesschiedsgericht.
Ausschlussdatum: 25. April 2026 ·
Partei: AfD NRW ·
Grund: Rede mit Hitler-Reden verglichen ·
Rede-Datum: November 2025 ·
Entscheidungsgremium: Landesschiedsgericht der AfD NRW
Kurzüberblick
- Ausschluss am 25. April 2026 (WDR)
- Rede im November 2025 auf AfD-Jugendkongress (ZDFheute)
- Rede mit Hitler-Reden verglichen (ZEIT)
- Entscheidung durch Landesschiedsgericht NRW (Deutschlandfunk)
- Rechtskraft des Ausschlusses – Berufung möglich?
- Strafrechtliche Prüfung der Rede
- Weitere politische Pläne Eichwalds
- Offizielle Stellungnahme der AfD-Bundespartei
- Mögliche Berufung Eichwalds gegen den Ausschluss
- Interne Debatte in der AfD über Umgang mit extremer Rhetorik
- Weitere mediale Einordnung erwartet
Sechs zentrale Fakten – einer davon sticht heraus: Die Entscheidung fiel nicht durch ein staatliches Gericht, sondern durch das interne Schiedsgericht der Partei.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Name | Alexander Eichwald |
| Partei | AfD NRW |
| Ausschlussdatum | 25. April 2026 |
| Gremium | Landesschiedsgericht der AfD NRW |
| Rede | November 2025, AfD-Jugendkongress in Gießen |
| Vergleich | Rede mit Hitler-Reden verglichen |
Was ist der aktuellste bestätigte Stand zu Alexander Eichwald?
Der aktuellste bestätigte Stand stammt vom 25. April 2026: Das Landesschiedsgericht der AfD Nordrhein-Westfalen hat Alexander Eichwald aus der Partei ausgeschlossen. Ein Parteisprecher bestätigte die Entscheidung gegenüber WDR (öffentlich-rechtlicher Rundfunk NRW). Auch Deutschlandfunk (öffentlich-rechtliches Radio) und die FAZ (überregionale Tageszeitung) berichteten am Folgetag darüber.
Aktueller Ausschlussbeschluss
- Das Landesschiedsgericht der AfD NRW entschied am 25. April 2026 auf Ausschluss (WDR).
- Grund: Eichwalds Rede, die in der Öffentlichkeit mit Reden Adolf Hitlers verglichen wurde (ZEIT).
- Der Ausschluss ist ein parteiinterner Beschluss, kein rechtskräftiges Urteil eines staatlichen Gerichts (beck-aktuell (Rechtsinformationsdienst)).
Reaktionen der Parteispitze
- Ein Sprecher der AfD NRW bestätigte den Beschluss, ohne weitere Details zu nennen (WDR).
- Bisher liegt keine offizielle Stellungnahme der Bundes-AfD vor.
- Der Spiegel (Nachrichtenmagazin) berichtete unter der Überschrift „AfD schließt Hitler-Redner aus“ (Der Spiegel).
Medienberichterstattung
- Neben WDR, ZDFheute, Deutschlandfunk und FAZ berichtete auch tagesschau (ARD-Nachrichten) über den Fall (tagesschau).
- Der Spiegel verknüpfte den Ausschluss mit einer öffentlichen Gegenreaktion der



